Ein Organspendeausweis, der die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende dokumentiert, schafft Klarheit. Fehlt ein Organspendeausweis, müssen in der akuten Situation die Angehörigen entscheiden, ob eine Organ- und Gewebeentnahme erfolgen soll oder nicht. Der Organspendeausweis ermöglicht also jedem Einzelnen, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Außerdem entlastet er die Angehörigen in einer ohnehin sehr belastenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung. Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, kann das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organ- und Gewebespende widersprechen. In der Zeile „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ kann eine Person benannt werden, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt.
Niemand muss fürchten, sich endgültig festzulegen. Wer die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann die geänderte Einstellung festgehalten werden. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.
Es ist ratsam, den Organspendeausweis mit sich zu tragen. Bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall schaut das Rettungspersonal zunächst in die Personalpapiere, um die Angehörigen verständigen zu können.
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